Seit Jahren bestehen Bemühungen der Tschechischen Republik, einen geeigneten Standort für ein
Endlager für hochaktive radioaktive Abfälle zu finden. Die Problematik war und ist regelmäßig
Gegenstand bilateraler Kontakte zwischen Österreich und der Tschechischen Republik.
Angesichts des Widerstands in den Standortregionen wurde die Endlagersuche für einige Zeit
„suspendiert" und soll nun wieder aufgenommen werden. Im Jahre 2008 hat die tschechische
Regierung die SURAO (Radioactive Waste Repository Authority) beauftragt, auch militärische
Standorte auf ihre Eignung als Endlager zu untersuchen. SURAO teilte am 25. Mai 2009 mit, dass
eine vorläufige Analyse zeigt, dass die geeigneten geologischen Bedingungen für ein allfälliges
geologisches Tiefenlager für hochaktiven radioaktiven Abfall bei zwei der ursprünglich vorgesehenen
sechs militärischen Standorte bestehen könnten. An diesen zwei Standorten (Boletice und Hradiste)
sollen nun ausführliche Untersuchungen durchgeführt werden. Eine endgültige Beurteilung wird
frühestens 2010/2011 feststehen.
Da es sich jedoch vorerst um eine Standortsuche handelt und somit noch kein formelles Verfahren
eingeleitet wurde - in Diskussion ist eine allfällige Projektrealisierung etwa um 2050 (Inbetriebnahme 2065) - kommen diesbezügliche Völker- bzw. europarechtliche Bestimmungen (z.B. UVP-Verfahren) derzeit noch nicht zum Tragen.
Faktum ist, dass es bereits große Mengen an abgebrannten Brennelementen und radioaktiven
Abfällen in der Tschechischen Republik gibt. Diese sind in jedem Falle dem Stand von Wissenschaft
und Technik entsprechend zu lagern, zu behandeln und letztlich zu entsorgen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert
• die Aktivitäten der Tschechischen Republik zur Suche eines geeigneten Standortes für ein Endlager für hochaktive radioaktive Abfälle laufend zu beobachten,
• alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um allfällige Gefahren für Österreich abzuwenden,
• die österreichischen Interessen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung zu vertreten und
• bei einem Genehmigungsverfahren (nicht in den nächsten Jahren zu erwarten) sicherzustellen, dass der Republik Österreich umfassende Mitwirkung und Beteiligung am Umweltverträglichkeitsverfahren gewährt wird.