18.03.2010
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Burma.
Die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Burma sind durch die mediale Aufmerksamkeit in den vergangenen Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglicher geworden. Politisch hat sich im Umgang mit den burmesischen Diktatoren nichts zum Positiven verändert. Die Internationale Gemeinschaft forderte freie und faire Wahlen, die für dieses Jahr in Burma angekündigt sind. Es steht zu befürchten, dass diese Wahlen nicht frei und fair sein werden und die Verfassung alles andere als demokratisch sein wird. Mit (Massen-)Flucht, Aufruhr und Blutvergießen in heute unvorhersehbarem Ausmaß ist zu rechnen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass deportierte burmesische Asylwerber in Burma massive Menschenrechtsverletzungen erleiden, weil sie ausgereist sind und weil sie um Asyl angesucht haben. Traurige Berühmtheit hat im deutschsprachigen Raum der Fall "Stanley Van Thaa" erlangt. Die Schweiz hat diesen Asylwerber abgeschoben. In Burma wurde Stanley zu 19 Jahren Haft, Zwangsarbeit und Folter verurteilt.
In der Beantwortung (4592/AB) der parlamentarischen Anfrage 4753/J haben Sie im August 2008 bestätigt, dass von 1988 bis Juni 2008 sechs Asylwerber nach Burma abgeschoben wurden. Laut Ihren Angaben sind mit Stand Juni 2008 drei Asylverfahren in zweiter Instanz anhängig gewesen, also in erster Instanz negativ beurteilt worden. Solange Burma allerdings kein demokratisches Land ist, in dem die Einhaltung der Menschenrechte garantiert ist, ist eine Abschiebung in dieses Land mit Militärdiktatur unverantwortlich und nicht menschenrechtskonform.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: