In Österreich ist Leihmutterschaft verboten. Hintergrund für dieses Verbot ist unter anderem die mehrfache Gewalt gegen - meist finanziell benachteiligte - Frauen, die mit dieser Praxis verbunden ist. Hinzu kommt eine enge Verbindung zum Kinderhandel. Es ist allerdings bekannt, dass österreichische Staatsbürger: innen bisweilen über den Umweg einer Leihmutter im Ausland ihrem Wunsch nach einem Kind nachkommen. In einigen Ländern ist Leihmutterschaft nicht verboten, was es möglich macht, dort „ein Kind in Auftrag zu geben". In diesen Staaten ist es zudem möglich eine Geburtsurkunde für ein fremd ausgetragenes Kind zu erhalten, das die Auftraggeber:innen als leibliche Eltern ausweist. Den Status als leibliche Eltern erhalten sie in den meisten Ländern, wenn die Samen- oder Eizellen, aus denen das Kind entsteht, von mindestens einem auftraggebenden Elternteil stammt. Die österreichischen Auslandsbehörden spielen hier insofern eine entscheidende Rolle, als sie diejenigen Behörden sind, die den „Erstkontakt" mit dem Neugeborenen haben.