Der 17. Juli ist der Tag der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Er markiert den Jahrestag der Verabschiedung des Römischen Statuts am 17. Juli 1998, des Gründungsvertrags des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der die Menschen vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression schützen soll. „Der 17. Juli vereint alle, die sich für Gerechtigkeit einsetzen, die Rechte der Opfer fördern und dazu beitragen wollen, Verbrechen zu verhindern, die den Frieden, die Sicherheit und das Wohlergehen der Welt bedrohen,“ so Petra Bayr, die Bereichssprecherin für Außenpolitik und globale Entwicklung im SPÖ-Parlamentsklub ist.
„Die aktuellen Konflikte, oftmals bedingt durch Verschiebungen im globalen Mächtegleichgewicht, machen eines deutlich: eine unabhängige und durchsetzungsstarke internationale Strafgerichtsbarkeit ist das Fundament des Zusammenlebens auf einem Planeten, der gebeutelt ist von Individuen, für die rechtliche Grundlagen mehr Bürde als handlungsweisend sind. Ich begrüße deshalb alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Rechtsprechung zu ermöglichen. Besonders freue ich mich, wenn neue Wege beschritten werden, die das Potential haben, die Rechtsprechung weiterzuentwickeln“, so Bayr weiter.
Das Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) und die Clooney Foundation for Justice (CFJ) haben am 1. Juli 2024 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung zu Sexualverbrechen und einem Mord durch russische Streitkräfte in der Ukraine eingebracht. Die Verbrechen wurden im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Musters von Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung in den von russischen Streitkräften besetzten Gebieten begangen. „Ziel ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten durch die Behörden in Wien. Das ist für Österreich rechtliches Neuland und ein wichtiger Schritt, der dazu führen kann, für die Opfer Gerechtigkeit walten zu lassen“, so Bayr.
Die Abgeordnete fordert in diesem Zusammenhang auch, dass das Römer Statut um den Straftatbestand der Geschlechterapartheid ergänzt wird. „Gerade in Ländern wie Afghanistan und dem Iran werden Frauen systematisch unterdrückt und so von allen Entscheidungsstrukturen ferngehalten. Dieses Verbrechen ist gegenwärtig nicht gerichtlich vom Internationalen Strafgerichtshof zu verfolgen, stellt aber ein Verbrechen an Frauen dar, das nicht ungesühnt bleiben darf", so die Abgeordnete abschließend.
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