Am 20. September 2023 wurde Österreich durch die Unterschrift des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zu einem der ersten Staaten, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt (BBNJ), oft auch als Hochseevertrag bezeichnet, unterzeichnet haben. Dies ist ein historischer Erfolg des Multilateralismus und ein Meilenstein für den Schutz der Meere für alle Menschen heutiger und künftiger Generationen. Der Vertrag bietet einen Rechtsrahmen, der die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in zwei Dritteln der Weltmeere gewährleistet.