Über die im September 2015 von den Vereinten Nationen beschlossene „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung" berichtete die Bundesregierung in ihrem Ministerratsvortrag vom 7. Jänner 2016 und beauftragte die Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung derselben durch Integration der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in die relevanten Strategien und Programme, bzw. gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten. Der österreichische wie auch der europäische Rechnungshof haben wiederholt empfohlen, die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele verbindlich in den Wirkungszielen der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Sektor zu verankern.