Am 9. Oktober 2024 wurden neben Katar auch Eritrea und die Demokratische Republik Kongo in den UN-Menschenrechtsrat gewählt, was international gemischte Reaktionen hervorgerufen hat. Die Entscheidung, diese drei Länder in den Rat aufzunehmen, hat eine Debatte darüber entfacht, ob Staaten, die selbst für problematische Menschenrechtspraktiken bekannt sind, eine angemessene Rolle in diesem Gremium einnehmen können. Katar, ein kleines, aber einflussreiches Golfemirat, hat in den letzten Jahren verstärkt versucht, seine internationale Rolle zu erweitern, wie beispielsweise durch die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022. Es stand hier besonders wegen der Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte, der eingeschränkten Meinungsfreiheit sowie der Diskriminierung von Frauen und LGBTQ+-Personen im Blickpunkt von Menschenrechtsorganisationen. Zudem ist bekannt, dass Katar seit vielen Jahren als Unterstützer der Hamas gilt. Es hat in der Vergangenheit HamasFührern Exil gewährt und beheimatet den Fernsehsender Al Jazeera, der im Ruf steht, der Hamas eine Plattform zu geben. Eritrea steht seit langem in der Kritik internationaler Menschenrechtsorganisationen. Das ostafrikanische Land ist bekannt für sein autoritäres Regime, das nicht nur Zwangsarbeit, sondern auch politische Repressionen und fehlende Meinungsfreiheit ermöglicht. Eritrea wird auch häufig als „Nordkorea Afrikas" bezeichnet, das seine Bürger:innen in hohem Maße überwacht. Besonders umstritten ist der Nationaldienst in Eritrea, der oft als Zwangsarbeit gilt und unbefristet andauern kann, was viele Eritreer in die Flucht treibt. Die Demokratische Republik Kongo (DRK) hat ebenfalls eine schwierige Menschenrechtsbilanz. Das Land ist geprägt von gewaltsamen Konflikten und politischen Krisen. Besonders in den östlichen Regionen der DRK kommt es immer wieder zu bewaffneten Konflikten, bei denen Massaker, Vergewaltigungen und die Rekrutierung von Kindersoldaten an der Tagesordnung sind. Hinzu kommen Probleme wie Korruption, die fehlende Rechtsstaatlichkeit und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, die oft ohne Rücksicht auf die Rechte der einheimischen Bevölkerung erfolgt. Gerechtfertigtes Ziel einer Mitgliedschaft dieser Länder im Menschenrechtsrat kann nur sein, ihnen eine Gelegenheit zu bieten, im Rahmen der 3-jährigen Teilhabe im Gremium die Einhaltung der menschenrechtlichen Standards im eigenen Land nach oben zu nivellieren. Alles andere wäre eine Provokation für die sinnvolle Arbeit und die Reputation des wichtigsten UN-Gremiums für Menschenrechte.