31.03.2009
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Studie zur Evaluierung der österreichischen Exportförderung.
Wie über die Parlamentskorrespondenz zum Hauptausschuss vom 13. Jänner d.J. zu erfahren ist, gibt es zum 4-Parteien-Antrag vom Juli 2007 zur Evaluierung der österreichischen Exportförderung bereits weitere Schritte - konkret heißt es dazu in der Parlamentskorrespondenz/02/13.01.2009/Nr. 6:
Auswirkungen von Exporthaftungen sollen untersucht werden.
Weiters lag der Bericht des Finanzministers über die Umsetzung der Entschließung des Nationalrats vom 6. Juli 2007 betreffend Evaluierung der Exportförderung vor (34/E [XXIII.GP]), der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Der Finanzminister unterstreicht darin die Wichtigkeit einer regelmäßigen Evaluierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Übernahme von Exporthaftungen des Bundes. Eine solche Evaluierung des Systems erfordere jedoch eine gründliche Planung und Vorbereitung, speziell wenn die Analysen durch externe GutachterInnen erfolgen sollen, heißt es in dem Bericht. Derzeit würden die Ausschreibungsgrundlagen vorbereitet.
Wie im genannten Entschließungsantrag gefordert, werde die Abschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch die staatlichen Exportgarantien im Mittelpunkt der Analyse stehen, wobei insbesondere auf die Effekte für den Arbeitsmarkt im Inland zu achten sein werde. Darüber hinaus soll der Auswertung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Effekte in den Zielländern besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die Ausschreibung sei für Ende 2008, die Beauftragung der Studie für die erste Hälfte des Jahres 2009 geplant. Fertig gestellt und veröffentlicht soll die Studie im 4. Quartal 2009 werden.
Um die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch börsenotierte Unternehmen bei Übernahme von Beteiligungsgarantien und -finanzierungen sicherzustellen, wurde von einem international anerkannten Experten ein Bericht hinsichtlich eines für Österreich adäquaten Best Practice Modells erstellt. Dies soll auf der Website des Finanzministeriums veröffentlich werden. Zielsetzung ist es laut Finanzministerium, in der Umsetzung einen modernen Corporate Social Responsibility- und Nachhaltigkeitsaspekten verpflichteten Weg zu gehen, der auch die Akzeptanz der Wirtschaft findet.
Darüber hinaus müssten die Antragsteller in Zukunft die Kenntnisnahme und bestmögliche Einhaltung der OECD-Leitsätze bei sämtlichen Anträgen auf Beteiligungsgarantien und -finanzierungen schriftlich bestätigen. Sanktionen seien nicht geplant, die Nichteinhaltung werde sich aber negativ bei der Beurteilung von Anträgen auswirken. Dazu werde es auch eine Informationsoffensive geben.
Schließlich bekräftigt der Finanzminister im Bericht, bei besonders sensiblen Projekten würden sektor-spezifisch (z.B. Umwelt, Umsiedlung, Kulturgüter) externe, international renommierte und unabhängige ExpertInnen zur Erstellung von Expertisen, zur Hilfestellung bei der Umsetzung und auch beim Monitoring eingesetzt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage: