29.05.2009
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1548/J vom 31. März 2009 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3., 8. und 9.:
Mit Entschließung E 34-NR/XXIII. GP hat der Nationalrat das Bundesministerium für Finanzen beauftragt, die Exportförderung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen, insbesondere der Beschäftigungswirkungen auf Österreich, in regelmäßigen Abständen evaluieren zu lassen. Darüber hinaus sollen bei sensiblen Projekten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern evaluiert werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Methodik dieser zwei Themenbereiche wurde eine Trennung vorgenommen, sodass zwei separate Studien in Auftrag gegeben werden. Der erste Teil der Studie bezüglich der volkswirtschaftlichen, insbesondere der Beschäftigungswirkungen, auf Österreich wurde bereits in Auftrag gegeben. Der zweite Teil der Studie, der bei sensiblen Projekten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern untersuchen soll, konnte bis jetzt noch nicht vergeben werden.
Der erste Teil der Studie umfasst die Konzeption und Durchführung einer Unternehmensbefragung, deren wirtschaftspolitische Interpretation und basierend darauf makroökonomische Modellrechnungen. Das WIFO hat mit allen drei Projektbausteinen extensive Erfahrungen und der Projektleiter hat detaillierte Kenntnis des Exportförderungssystems, was eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, den Projektbetreuungsaufwand im vertretbaren Rahmen zu halten. Aus diesem Grund wurde das WIFO auch mit der Erstellung der Studie beauftragt.
Der zweite Teil der Studie umfasst die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern bei sensiblen Projekten. Zurzeit werden Gespräche mit potentiellen Gutachtern geführt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Qualität und Kosten gelegt.
Es ist damit zu rechnen, dass die Studie im 2. Quartal 2009 vergeben und rechtzeitig, wie im Umsetzungsbericht angekündigt, im 4. Quartal 2009 der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.
Zu 4.:
Die in Beauftragung befindliche Studie umfasst die Konzeption und Durchführung einer Unternehmensbefragung, deren wirtschaftspolitische Interpretation und basierend darauf die Umsetzung makroökonomischer Modellrechnungen. Diese Informationen über die Bedürfnisse aktueller und potentieller Nutzer öffentlich unterstützter Export- und Investitionsgarantien beziehungsweise -finanzierungen sollen dem Bundesministerium für Finanzen als zusätzliche Entscheidungshilfe dienen.
Im Einzelnen sollen folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie haben die öffentlich unterstützten Exportgarantien- und -finanzierungen die mittelfristige Beschäftigungsentwicklung, das Wachstum und die Entwicklung der Leistungsbilanz beeinflusst?
2. Wie effektiv helfen die verfügbaren Garantie- und Finanzierungsinstrumente bei der Überwindung von Exporthemmnissen; einerseits spezifischen Unternehmensgruppen, insbesondere innovativen KMU mit hohem Wachstumspotential und andererseits auf spezifischen Märkten, insbesondere auf schwierigen Märkten mit hohem Wachstumspotential?
3. Wie effektiv helfen die verfügbaren Garantie- und Finanzierungsinstrumente bei der Durchführung von Auslandsinvestitionen? Gibt es dabei Unterschiede zwischen mittleren und großen Unternehmen und zwischen Ländern unterschiedlicher Risikokategorien?
4. Welche – im Rahmen der gegebenen Handlungsspielräume realisierbaren – Anpassungen würden die Effektivität der Fördermaßnahmen für die Überwindung von Export- und Investitionshemmnissen verbessern?
Zu 5. bis 7.:
Eine Stakeholder-Beteiligung an der Studie ist vorgesehen. Insbesondere soll mit den potentiellen Studienautoren vereinbart werden, dass mit den Stakeholdern Interviews zu führen sind und die Zwischenberichtspräsentationen unter der Beteiligung der Stakeholder stattzufinden haben.