Anfrage gemäß §32a Abs. 5 GOG-NR
der Abg. Bayr
zur UG12 „Äußeres“
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Das BMeiA reduziert seinen Personalstand von 2010 bis 2012 um 34 Personen von 1438 Personen auf 1404 Personen. Dennoch ist bei den Personalleistungen des BMeiA
• bei der Zentralleitung (VA-Ansatz 1/12000) ein Anstieg von 32,03 Mio € (Erfolg 2010) auf 37,05 Mio € (BVA 2012)
• und in den Vertretungsbehörden (VA-Ansatz 1/121) ein Anstieg von 40,55 Mio € (Erfolg 2010) auf 43,8 Mio € (BVA 2012)
vorgesehen.
Ich stelle daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage gemäß §32a Abs. 5 GOG-NR:
Wie ist diese vorgesehene Erhöhung der oben genannten Personalleistungen des BMeiA bei gleichzeitiger Senkung der Zahl der Bediensteten begründet?
Antwort des BMeiA vom 14. November 2011