Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte – überraschenderweise – gleich dort ansetzen, wo der Herr Staatssekretär aufgehört hat, nämlich beim bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Nigeria.
Wann immer man mit afrikanischen Vertretern/Vertreterinnen redet, dann wünschen sich diese ganz, ganz dringend ausländische Investitionen, weil sie sich davon erwarten, dass es möglich wird, Wirtschaftswachstum zu generieren, dieses dann hoffentlich auch so zu verteilen, dass alle etwas davon haben, dass es möglich ist, Arbeitsplätze zu schaffen und dass es auch sonstige wichtige wirtschaftliche Impulse gibt, die davon ausgelöst werden. Auf der anderen Seite wiederum ist für diejenigen, die in der Lage wären oder Interesse daran haben zu investieren, der Schutz ihrer Investitionen in einem rechtlichen Rahmen sehr, sehr wichtig, damit sie sich überhaupt „trauen“ können – unter Anführungszeichen –, diese Investitionen zu machen.
Wenn man sich das Investitionsschutzabkommen mit Nigeria anschaut, dann fällt auf, dass es ziemlich deckungsgleich mit unserem Musterübereinkommen ist, das wir seit einigen Jahren – seit 2008, glaube ich – haben. Ich denke, dass dies trotzdem auch ein guter Anlass ist, wieder einmal darüber zu reden, dass wir darüber nachdenken sollten, wie weit es möglich wäre, unser österreichisches Musterinvestitionsschutzabkommen zu verändern – natürlich wissend, dass seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die allermeisten Investitionsschutzabkommen keine bilateralen mehr sind, sondern multilaterale, die auf EU-Ebene ausgehandelt werden, wo Österreich – siehe jetzt zum Beispiel beim gerade aktuellen Übereinkommen mit Peru und Kolumbien oder dem, was da gleichfalls in der Pipeline ganz am Anfang steht, also bei dem mit den USA –, wie schon auch andere Nationalstaaten kleine Teile davon umsetzt, aber der große Löwenanteil liegt in Zukunft bei der EU.
Aber man sieht – eben am Beispiel von Nigeria –, dass es trotz dieses Vertrags von Lissabon immer noch möglich ist, dort, wo es kein multilaterales Übereinkommen gibt (Zwischenruf des Abg. Grillitsch) – wenn ich ein bisschen schärfer werden soll, dann mache ich das gerne! (Abg. Grillitsch: ... glaube ich, schon müde!) –, dass es da notwendig ist, auf beiden Ebenen etwas zu machen, sowohl bilateral als auch multilateral.
Ich glaube, die Ansprüche sind in beiden Fragen oder in beiden Fällen durchaus gleich: Es geht darum, dass wir ernst zu nehmende Klauseln haben für einen ArbeitnehmerInnenschutz – dass zum Beispiel ILO Kernarbeitsnormen umgesetzt werden –, dass wir glaubhafte und griffige Klauseln haben für Umweltschutz, was verhindern soll, dass die Länder einfach nur ausgebeutet werden und als billige Rohstoffreservoirs zur Profitmaximierung mancher Firmen dienen, und dass auch die Einhaltung von Menschenrechten gewährleistet ist.
Wir haben in unserem Musterübereinkommen zu diesen zwei Faktoren Arbeitsrechte und Umwelt die Formulierung, dass es nicht statthaft ist, Umweltgesetze oder Arbeitnehmerschutzgesetze zu ändern, nach unten zu nivellieren, um Investitionen zu generieren oder um Investitionen möglich zu machen. – Ich glaube beziehungsweise bin ich davon überzeugt, dass es möglich ist, einen wesentlich besseren, griffigeren, stärkeren Begriff als diese Statthaftigkeit zu finden und dabei natürlich trotzdem die Souveränität der Staaten, mit denen wir Verträge abschließen, zu respektieren.
Abschließend gesagt, sind – neben transparenten Schiedsgerichtsverfahren – solche Investitionsschutzabkommen wichtig, wenn sie gut sind, weil sie auch wirklich zu einer kohärenten Entwicklungspolitik beitragen, und ich hoffe sehr, dass dieses konkrete Abkommen für Nigeria das erfüllt, was Nigeria sich davon erhofft, nämlich Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und letztendlich die Bekämpfung von Armut. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
18.25