Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Globalisierung sind wir gewohnt im Bereich des Handels, der Wirtschaft, der Kommunikation. Es passiert auch immer mehr im Sinne von erbrechtlichen Folgen, indem über Grenzen hinweg geheiratet wird und über EU-Grenzen hinweg dann auch vererbt werden kann. Insofern geht die EU mit dieser Erbrechtsverordnung auf Gegebenheiten ein, die es logischerweise vor der Gründung der EU noch nicht gegeben hat. Die Bestimmungen hinsichtlich Vererbung von Grundstücken, die anderswo in der EU liegen, sollen jetzt klarer geregelt werden.
Ich möchte auf die 15a-Vereinbarung eingehen, weil alles andere eh schon sehr detailreich erläutert worden ist. Ich möchte nur das kleine Detail erwähnen, dass der Landesgesetzgeber in seinem zivilrechtlichen Wirken im Hinblick auf die grundverkehrsbehördliche Beschränkung durchaus weniger streng sein kann, aber nicht strenger sein darf, als das die Artikel-15a-Vereinbarung vorsieht. Also er kann zum Beispiel festlegen, dass auch Lebensgefährten als nahe Angehörige qualifiziert werden und dann von grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflichten ausgenommen werden können.
Trotz alledem ist das, was die EU da vorsieht, ein Beitrag zur Rechtssicherheit für EU-BürgerInnen ganz allgemein. Zumindest denjenigen, wahrscheinlich einem kleinen Anteil an EU-BürgerInnen, die Grundstücke zu vererben haben – das wird nicht die Mehrheit sein –, kommt diese Rechtssicherheit auf jeden Fall entgegen. Ich würde mich freuen, wenn die EU bei anderen Dingen auch so sensibel wäre und zum Beispiel bei der Frage von CETA, TTIP und anderen aktuellen Themen, die wir gerade diskutieren, auch so sehr die Bedürfnisse der Menschen respektieren würde. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.23