Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung der Regelungen hinsichtlich Finanzmarktaufsicht spielt sich vor allem im Bankwesengesetz ab. Mit dessen Novelle soll es einerseits zu mehr Transparenz und andererseits zu mehr Effizienz im Aufsichtswesen kommen, wobei die Aufsicht prinzipiell bei der FMA und der Nationalbank bleibt.
§ 25 zum Beispiel sieht vor, dass die Möglichkeit geschaffen wird, bankbetriebliche Tätigkeiten auszulagern – allerdings nur unter gewissen Bedingungen, zum Beispiel wenn die Erfassung, die Beurteilung, die Steuerung und Überwachung der bankbetrieblichen Risken sichergestellt sind. Durch so eine Auslagerung darf es einerseits nicht zu einer Delegation von Geschäftstätigkeiten kommen, und andererseits darf auch nicht in das Verhältnis zwischen den Instituten und den Kunden eingegriffen werden. Zum Dritten dürfen auch nicht die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung berührt werden.
Meine Vorrednerin hat es schon kurz angesprochen: Eine eigene Abteilung zum Risikomanagement ist nur noch für Kreditinstitute von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung verpflichtend, und eine eigene Interne Revision muss nur noch bei einem Institut eingerichtet werden, dessen Bilanzsumme 300 Millionen € übersteigt.
Bei der Vor-Ort-Prüfung der Aussicht kommt es zu einer risikoorientierten Beschleunigung des Mängelbehebungsprozesses, indem bei Prüfberichten von hoher Priorität in Zukunft die Finanzmarktaufsicht unmittelbar und direkt Stellungnahmen des Instituts einholen kann. Kostendarstellungen der österreichischen Nationalbank werden künftig transparenter und berechenbarer dargestellt.
Ich denke, alles in allem ist diese Novelle ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
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