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Aktuelle Seite: Ein globales Moratorium gegen kommerziellen Tiefseebergbau in internationalen Gewässern
 

31.01.2024

Ein globales Moratorium gegen kommerziellen Tiefseebergbau in internationalen Gewässern

Die Republik Österreich trägt als einer der 169 Mitgliedsstaaten der ISA eine direkte Verantwortung , sich für den Schutz der Tiefsee vor den negativen Auswirkungen von Tiefseebergbau einzusetzen: Nach Artikel 145 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) sind alle ISA-Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Schutz der Meeresumwelt vor Schäden durch Tiefseeberg bau zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung könnte die ISA-Mitgliedsstaaten der völkerrechtlichen Haftung aussetzen. Österreich hat zudem wiederholt auf nationaler und internationaler Ebene bekräftigt, dass es im Kontext von Tiefseebergbau dem Vorsorgeprinzip und dem Ökosystemansatz folgt und stellt damit korrekterweise die Wissenschaft ins Zentrum der Entscheidungsfindung.