Bei der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für die Wahl der Richter:innen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für Außenpolitik und Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats, einstimmig zur Vorsitzenden gewählt. Mit 20 Mitgliedern, die nicht von den Ländern sondern von den politischen Fraktionen nominiert werden, ist der Ausschuss der kleinste der neun Ausschüsse der parlamentarischen Versammlung des Europarats, aber einer der wohl wichtigsten. Bayr dazu: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist das wohl wichtigste Organ des Europarats. Das Gericht hat seine Arbeit 1959 aufgenommen und entscheidet als letzte Instanz über Individual- und Staatsbeschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte gerügt wird. Seit seiner Gründung hat der Gerichtshof hunderttausende Beschwerden bearbeitet, wenn der Instanzenzug im Mitgliedsland ausgeschöpft war.“
Jeder Mitgliedstaat des Europarats hat einen Richter oder eine Richterin am Straßburger Gerichtshof, die Kandidatinnen und Kandidaten dafür werden von dem Ausschuss, der die nächsten beiden Jahre von Bayr geleitet wird, interviewt, es wird über ihre Qualifikation beraten und der parlamentarischen Versammlung ein Vorschlag für die Wahl vorgelegt, die dann die Bestellung der Richter:innen für neun Jahre vornimmt.
Die Urteile des Gerichts sind für die Vertragsstaaten verbindlich und führten in vielen Fällen zu Änderungen innerstaatlicher Gesetze oder der Verwaltungspraxis. Die Rechtsprechung mit ihrem Fallrecht macht die Europäische Menschenrechts-Konvention zu einem modernen, dynamischen und einflussreichen Instrument, mit dem auch neuen Herausforderungen begegnet werden kann - Stichwort Recht auf Leben in gesunder Umwelt, künstliche Intelligenz oder sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung - und die Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa festigt.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über die Einhaltung der Grundrechte von etwa 700 Millionen Europäer:innen in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats, die alle zugleich Konventionsstaaten sind. Die Frage, wer denn die Richter:innen sind, die über die Wahrung der Rechte der Europäer:innen entscheiden, und welche Qualifikationen und Erfahrung sie haben, ist eine höchst relevante. Ich freue mich auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit mit meinen Kolleg:innen im Ausschuss und wir werden uns bemühen, dass die Qualität der Rechtsprechung eine hohe und verantwortungsvolle bleibt“, so die frischgewählte Vorsitzende des Ausschusses.
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