Auch 75 Jahre nach der Verkündung der Deklaration der Menschenrechte, sind die grundlegenden Rechte eines Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Sprache, politischer oder anderer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder anderem Status noch immer nicht garantiert. Die Achtung der Menschenrechte ist jedoch grundlegend für eine gerechte und freie Gesellschaft.
Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Frauen in Afghanistan und der massiven Gefahr, die Frauen dort aufgrund ihres Geschlechtes ausgesetzt sind, gilt es den bestehenden Straftatbestand der Apartheid zu ergänzen. Zurecht gilt systematische und ausgedehnte schlechtere Behandlung von Menschen aufgrund rassistischer Kriterien als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dass die systematische Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts derzeit kein Verbbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, ist scharf zu kritisieren und muss zeitnah geändert werden. Im Römer Statut wurde in Artikel 7 Absatz 2,h, Apartheid definiert und es geht klar hervor, dass sich diese Definition von ausgedehnten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung nur auf ethnische Kriterien und nicht auf das Geschlecht bezieht: ... „"Verbrechen der Apartheid" {bedeutet) unmenschliche Handlungen ähnlicher Art wie die in Absatz 1 genannten, die von einer rassischen Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer rassischer Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten".
Vor 25 Jahren wurde der Grundstein für den Internationalen Strafgerichtshof gelegt - mit dem Ziel, schwere Menschenrechtsverletzungen bestrafen zu können. Anlässlich des Jubiläums sind mehrere Ideen zur Reformierung bzw. Erweiterung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes aufgekommen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Frauen Opfer von Gender-Apartheid werden und dass solche Verbrechen ungestraft bleiben. Es ist daher essentiell, dass geschlechtsbasierte Apartheid als eigenständiger Straftatbestand im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden kann. Dazu wäre eine Erweiterung des Römer Statutes des Internationalen Strafgerichtshofs von Nöten.