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Aktuelle Seite: Achtung der Europäischen Menschenrechtskonvention
 

18.11.2022

Achtung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde im Jahr 1950 vom Europarat ausgearbeitet, dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Belarus, Russland und Kosovo angehören. Österreich ist Mitglied des Europarates und in der UG 12 sind für diesen 5,850 Mio. Euro an Mitgliedsbeiträgen vorgesehen. Für Österreich hat die EMRK eine besondere Bedeutung, da sie hierzulande seit 1964 im Verfassungsrang steht.