„Es ist sehr unerhört, dass die EU Anfang des Jahres erneut ein Fischerei-Abkommen mit Marokko geschlossen hat, obwohl der Europäische Gerichtshof 2018 seine Auffassung bekräftigt hat, dass Marokko keine Hoheitsbefugnisse über das Gebiet der Westsahara ausüben darf“, kritisiert Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für globale Entwicklung, das Vorgehen der EU anlässlich des Internationalen Fischereitages am 21. November. Das zwischen der EU und Marokko geschlossene Fischereiabkommen dürfe laut Bayr nicht für die Gewässer vor der Westsahara angewendet werden. „Das Fischereiabkommen regelt vor allem den Fischfang vor der Westsahara. Hier geht es um Fisch, der dem sahaurischen Volk und nicht dem Königreich Marokko gehört. Deswegen kann es auch nicht sein, dass ein Abkommen ausschließlich mit Marokko geschlossen wird“, ist die Nationalratsabgeordnete überzeugt. Das Abkommen wurde im Februar dieses Jahres gegen die Stimmen der Sozialdemokratie, der Grünen und der Linken im Europäischen Parlament angenommen. ****
„Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen in der Westsahara wird seit Jahrzehnten mit Füßen getreten. Die UN Mission MINRUSO kann ihrer Aufgabe, ein Referendum durchzuführen, aktuell nicht nachkommen und beschränkt sich auf das Überwachen des Waffenstillstandes“, kritisiert Bayr und fordert, das Mandat auf das Beobachten von Menschenrechtsverletzungen auszuweiten. „Es ist bekannt, dass die Menschenrechte in den besetzten Gebieten der Westsahara immer wieder missachtet werden. Dokumentiert MINURSO Verstöße dagegen, wäre dies ein erster Schritt, um wirksam gegen Menschenrechtsverletzungen aktiv werden zu können“, ist Bayr überzeugt. (Schluss) lp/mp
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