Eingelangt am 28.10.2008
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den Auslandsdienst Förderverein.
Der dem Innenministerium verpflichtete „Auslandsdienst Förderverein" regelt die finanzielle Förderung von ausländischen Zivilersatzdienststellen seitens der Republik Österreich. Der „Auslandsdienst Förderverein" fördert dem Vernehmen nach 80 mögliche Auslandsdienst-Stellen pro Jahr und schüttet zu diesem Zweck eine Förderung von 10.000 Euro pro Jahr und Stelle aus. Diese Gelder werden an anerkannte Trägervereine nach § 12 b ZDG ausgeschüttet, weder die Höhe der jeweils geförderten Stellen noch die Entscheidungskriterien für die Vergabe von Mitteln sind jedoch transparent.
Die Aufteilung der Gelder an die Trägervereine ist von öffentlichem Interesse, da sie wesentlicher Bestandteil der Bereiche Gedenkdienst, Sozialdienst und Friedensdienst der Republik Österreich sind. Die bisher seitens des BMI vertretene Position, die nachfolgenden Fragestellungen lägen nicht im Kompetenzbereich des BMI ist unzutreffend: Der Auslandsdienst-Förderverein hat seinen Sitz in einer Zweigstelle des BMI, sein Obmann ist der für Auslandsdienst zuständige Sektionschef, sein Geschäftsführer der Zuständige BMI-Beamte.
Der Auslandsdienst-Förderverein verteilt öffentliche Gelder. Es ist demnach nicht akzeptabel, dass sowohl die Zusammensetzung des Gremiums, das solche Entscheidungen fällt - mutmaßlich der Vereinsvorstand - als auch die Kriterien der Fördervergabe für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: