09.07.2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2010 unter der Zl. 5319/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts und der UN-Charta im Fall der Westsahara" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts, der Satzung der Vereinten Nationen und der Menschenrechtspakte sind Paradigma der österreichischen Außenpolitik. Österreich anerkennt daher keinen Gebietserwerb durch Ausübung völkerrechtswidriger Gewalt. Steht weiters ein völkerrechtlicher Vertrag im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts im Sinne des Art. 53 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, ist dieser Vertrag nichtig. Aufgrund dieser Parameter ergibt sich die grundsätzliche Position Österreichs, dass nachhaltige Konfliktlösungen nicht gegen die Grundsätze des Völkerrechts erzielt werden können.
Vor dem Hintergrund dieser völkerrechtlichen Erwägungen einerseits und des Stillstandes im „eingefrorenen Konflikt" um die Westsahara andererseits erscheint mir ein politischer Impetus zur Deblockierung der Situation unerlässlich. Österreich setzt sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat aktiv für die ehest mögliche Wiederaufnahme direkter Gespräche zwischen den Konfliktparteien unter der Ägide des Sondergesandten der Vereinten Nationen (VN), Botschafter Christopher Ross, ein, um eine inhaltliche, für beide Seiten akzeptable lösungsorientierte Diskussion zu erreichen.
Als praktischer Ausdruck der österreichischen Bemühungen ermöglichte das Außenministerium vom 9. bis 12. August 2009 konstruktive, vertrauliche Gespräche der Konfliktparteien in Dürnstein unter Leitung von VN-Sondergesandten Ross abseits der üblichen Medienaufmerksamkeit und in Anwesenheit hochrangiger Vertreter der Nachbarstaaten Algerien und Mauretanien. Mein Angebot weiterer informeller oder formeller Gespräche in Österreich unter der Ägide der Vereinten Nationen ist unverändert aufrecht, sollte dies seitens der VN und der Konfliktparteien als hilfreich betrachtet werden.