09.07.2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2010 unter der Zl. 5317/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mandat der MINURSO/Menschenrechte" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Inhalt des Berichtes der Hochkommissarin für Menschenrechte „Report of the OHCHR Mission to Western Sahara and the Refugee Camps in Tindouf" (2006) ist dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bekannt.
Die Mission des Büros der Hohen Vertreterin für Menschenrechte in die Region kam auf Basis einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Bericht nur an die Parteien ergehen und vertraulich bleiben soll, zustande Aufgrund dieser Vereinbarung wurde der Bericht von den Vereinten Nationen (VN) nicht veröffentlicht und auch nicht in Gremien der Vereinten Nationen, insbesondere im VN-Menschenrechtsrat präsentiert. Der Bericht gelangte auf informellem Wege an die Öffentlichkeit.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Österreich verfolgt die menschenrechtliche Situation in der Westsahara und in den Flüchtlingslagern in der von der POLISARIO kontrollierten Region um Tindouf sehr aufmerksam und spricht sowohl die Menschenrechtslage wie auch Einzelfälle an. Österreich teilt die Sorge von Botschafter Christopher Ross, Sondergesandter des VN-Generalsekretärs für die Westsahara, über den festgefahrenen Verhandlungsprozess und setzt sich für einen Dialog ohne Vorbedingungen ein. Um diesen Prozess zu unterstützen, fanden auch von 9. bis 11. August 2009 in Dürnstein, Niederösterreich, unter der Leitung von Botschafter Ross informelle Gespräche der Konfliktparteien statt. Ein neuerliches Angebot für die Abhaltung von informellen Gesprächen in Dürnstein wurde von Seiten Österreichs unterbreitet.
Menschenrechtliche Fragen werden von Österreich in den Beratungen des Sicherheitsrates zu eingehenden Situationen systematisch angesprochen. Auch bei den Beratungen des Sicherheitsrates zur Situation in der Westsahara und der Verlängerung des Mandats der MINURSO gehörte Österreich zu jenen Delegationen, die menschenrechtliche Aspekte aktiv angesprochen und in die Verhandlungen um das Mandat eingebracht haben.
Angesichts der österreichischen Aktivitäten um eine Lösung des Westsaharakonflikts war es uns ein besonderes Anliegen, unter den Sicherheitsratsmitgliedern einen Konsens zur Unterstützung der Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines persönlichen Beauftragten herzustellen und eine einstimmige MINURSO- Mandatsverlängerung zu erzielen. In diesem Zusammenhang darf auf die österreichische Votumserklärung im Rahmen der Annahme von Resolution 1920 (2010) verwiesen werden.
Bei MINURSO handelt es sich um eine Operation unter Kapitel VI der UN-Charta, d.h. für Präsenz und Mandat ist jeweils die Zustimmung aller Parteien erforderlich. Österreich setzte sich im Rahmen der Verhandlungen über das MINURSO-Mandat 2009 und 2010 für eine Stärkung der Menschenrechtsaspekte ein. In die Resolution 1871 (2009) vom 30. April 2009 wurde auf diesem Wege der Verweis auf die menschliche Dimension aufgenommen. Resolution 1920 (2010) vom 30. April 2010 hält basierend auf dem Aufruf im Bericht des VN-Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Zusammenarbeit der Parteien mit dem OHCHR in Menschenrechtsfragen die Notwendigkeit der Einhaltung bestehender Verpflichtungen durch die Parteien fest.
Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass die Berichte des VN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat über die Situation in der Westsahara Kapitel und Empfehlungen zur Situation der Menschenrechte enthalten.