09.09.2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2010 unter der Zl. 6082/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „UN-Vollversammlung zu den Millenniumszielen im September in New York" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Erarbeitung eines Zeitplans zur Erreichung der Ziele der öffentlichen
Entwicklungshilfeleistungen (ODA) ist ein inhaltlicher Vorschlag der Europäischen Kommission für die Erarbeitung einer EU-Position betreffend die Hochrangige Plenarveranstaltung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDGs) im September 2010.
Die Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, keine zusätzlichen Aktionspläne ins Leben zu rufen, sondern über die Bemühungen und Fortschritte betreffend ODA-Ziele jährlich an den Rat zu berichten. Österreich wird sich zum gegebenen Zeitpunkt an der Berichterstattung beteiligen.
Zu Frage 4:
Die Beiträge einzelner Ministerien zur österreichischen ODA in den nächsten Jahren werden vom Ergebnis der kommenden Budgetverhandlungen abhängen.
Zu Frage 5:
Die multilaterale, österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) konzentriert sich im Rahmen der Vorbereitung der Hochrangigen Plenarveranstaltung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Millenniumsentwicklungszielen vor allem auf drei Themen:
1.) Energie/Umwelt (MDG 7),
2.) Wasser/Sanitäres (MDG 7 - Unterziel Sicherstellung von Trinkwasserversorgung und sanitärer Basisversorgung),
3.) Stärkere Betonung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung als Basis für Armutsreduktion und als Grundvoraussetzung für die Umsetzung aller MDGs.
Im Übrigen ist das Empowerment von Frauen ein wichtiges Anliegen der OEZA. Geschlechtergleichstellung (MDG 3) wird als Querschnittsthema in allen Projekten, Programmen und Sektoren verfolgt.
Zu Frage 6:
Die OEZA konzentriert sich auf sechs Sektoren: Bildung/Wissenschaft, Energie, Governance inkl. Frieden/Sicherheit, ländliche Entwicklung, Privatsektorentwicklung und Wasser/
Siedlungshygiene. Die OEZA basiert insgesamt auf dem Menschenrechtsansatz, der festhält, dass Gesundheit ein Menschenrecht ist.
Darüber hinaus schafft die OEZA mit ihren Leistungen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gute Gesundheitsvorsorge. Öffentliche Mittel für Gesundheitsprogramme werden vorwiegend für VN-Organisationen und VN Trust Funds, sowie für Kofinanzierungsprogramme österreichischer Nichtregierungsorganisationen bereitgestellt.
Insgesamt wurden 2008 für Gesundheitsprojekte 9,7 Mio. Euro an ODA-Mitteln bereitgestellt.
Zu Frage 7:
Die Ergebnisse der jährlichen VN-Vollversammlung sind grundsätzlich der Öffentlichkeit
zugänglich.