OTS155 5 II 0448 NSK0002 27.Aug 10
Wien (OTS/SK) - Anlässlich des am 30. Augusts begangenen Internationalen Tages der Verschwundenen erinnert Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für Globale Entwicklung und Mitglied des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses, an die Wichtigkeit der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen, deren Entwurf im Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. "Österreich will diese Konvention demnächst unterzeichnen, womit wir einen bedeutenden Schritt setzen", ist Bayr überzeugt, "denn mit der Ratifizierung durch das österreichische Parlament wird deutlich signalisiert, dass in Österreich die Verfolgung von Urhebern solcher Verbrechen des Verschwindenlassens, wie sie leider in manchen Teilen der Welt geschehen, garantiert wird." ****
Österreich hat die Konvention bereits im Februar 2007 unterzeichnet. Dieser Tage haben erneut intensive Vorbereitungsgespräche der zuständigen Ministerien, dem Außenministerium und dem Justizministerium stattgefunden, um die Ratifizierung durch das Parlament in den nächsten Monaten realisieren zu können.
Unter dem Ausdruck "Verschwindenlassen" wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Staatsagenten oder durch eine Person oder Personengruppe verstanden, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handelt, gefolgt von einer Weigerung, den Freiheitsentzug zu bestätigen oder von einer Verheimlichung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, was der betroffenen Person jeden rechtlichen Schutz entzieht (Artikel 2).
Neben der erwähnten Verfolgung von Täterinnen und Täter sieht die Konvention auch den Schutz von Zeuginnen und Zeugen sowie der Personen, die sich um Aufklärung bemühen, vor. Außerdem wird mit der Ratifizierung das Recht der Familien anerkannt, die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren und Entschädigungszahlungen zu erhalten. Außerdem werden den Vertragsstaaten Verpflichtungen zwecks Prävention auferlegt: die geheime Haft wird verboten, Freiheitsentzug darf nur in offiziell anerkannten und überwachten Einrichtungen stattfinden, in denen alle Gefangenen registriert sind, das absolute Recht auf Habeas Corpus (das Recht jedes Häftlings, die Verfassungs- oder Gesetzmäßigkeit seiner Festnahme vor Gericht anzufechten) wird garantiert, sowie das Recht, Informationen über Gefangene zu erhalten.
Die Meldungen etwa aus der mexikanischen Stadt Ciudad de Juarez, wo seit Jahren tausende Frauen Gewalttaten zum Opfer fallen und nicht selten spurlos verschwinden, aber auch aus Ländern, wo autoritäre Regime kritische JournalistInnen und MenschenrechtsaktivistInnen einfach verschwinden lassen, seien traurige Beispiele für die Notwendigkeit der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen. Laut UN-Angaben sind seit 1980 offiziell 50.000 Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden - die Dunkelziffer liegt weit höher. "Die internationale Staatengemeinschaft muss sich geschlossen gegen diese menschenverachtende Praxis des Terrors stellen", so Bayr, "und da die Konvention mit der Ratifizierung des 20. Staates in Kraft tritt, es bis heute aber erst 19 sind, könnte Österreich die Ehre des entscheidenden Durchbruchs zukommen, welcher längst fällig ist!" (Schluss) sm/rl
Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien Tel.: 01/53427-275 http://www.spoe.at/impressum
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/195/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS155 2010-08-27/13:07