der Abgeordneten Pirklhuber, Bayr, Glaser, Karlsböck, Huber,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern
eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum
Antrag 1118/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub ("Land Grabbing") in Entwicklungsländern
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:
Der Unterausschuss wolle gemäß § 35a Abs. 2 GOG beschließen, dem Außenpolitischen Ausschuss folgende Fassung vorzulegen:
„Mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt leiden Hunger, 80 % der Hungernden leben auf dem Land, sodass ein struktureller Zusammenhang zwischen Landfragen und der Hungerbekämpfung besteht. Das eigene Stück Land stellt für die meisten Armen die einzige Chance dar, sich und ihre Familien zu ernähren.
Zusätzlich zur weltweit ungerechten Verteilung von Land gibt es eine neue Art der Landnahme, die als „Offshore Farming“ oder „Land Grabbing“ bezeichnet wird. Dabei sichern sich Länder wie Saudi-Arabien, Korea oder China riesige Flächen im Ausland um sie für die heimische Nahrungsmittel- oder Agrarstoffproduktion zu nutzen. Auch private Investoren entdecken Land zunehmend als eine gewinnbringende Anlage. Die Kauf- oder langjährigen Leasing-Verträge werden meist ohne Rücksicht auf die dort lebende Bevölkerung abgeschlossen. Menschen, die ohnehin meist zu den Ärmsten der Welt gehören, werden dadurch in ihren Rechten grob verletzt. Allein in Afrika, so schätzt die FAO, wurden in den letzten drei Jahren 20 Millionen Hektar Land durch ausländische Investoren akquiriert. Der großflächige Ausverkauf von Land in Entwicklungsländern hat eine massive Umverteilung von Landrechten von lokalen Gemeinden und Kleinbauern hin zu privaten (Groß)Investoren und damit verbunden oft die vermehrte Verwendung manipulierten Saatguts sowie den Einsatz von Pestiziden und Düngemittel zur Folge.
Landnahmen bei gleichzeitigem Verstoß gegen Menschenrechte sind mit dem Recht auf Nahrung nicht vereinbar. Sie bieten höchstens den aufkaufenden oder leasenden Ländern, aber nicht der einheimischen Bevölkerung Nahrungsmittelsicherheit. Überdies geht diese Entwicklung nicht in Richtung der Empfehlungen des Weltagrarberichts, die auf eine bäuerliche Landwirtschaft abzielen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert
o in ihrem Einflussbereich auf nationaler und internationaler Ebene negativen Formen der Landnahme („Land Grabbing“) aktiv und konsequent entgegen zu treten;
o auf UN-Ebene für international verbindliche Standards beim Ankauf und Pacht von Land und für Sanktionsmöglichkeiten einzutreten;
o auf nationaler und internationaler Ebene für eine nachhaltige Produktion zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung einzutreten und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den Schwerpunkt "Ländliche Entwicklung" auszubauen.““