Neben zahlreichen umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen und Institutionen haben auch Weltbank, FAO und OECD in verschiedenen Studien vor den sozialen und ökologischen Auswirkungen der derzeitigen Agrotreibstoffbeimischungspolitik der EU gewarnt und auch bereits mehrmals dazu aufgefordert, die Beimischungsquoten zu überdenken und zu verringern, sowie Subventionen und Steuererleichterungen für die Agrotreibstoffproduktion auszusetzen.
Die gegenwärtigen Agrotreibstoffbeimischungsquoten können weder Österreich noch die EU aus nationalem bzw. gemeinschaftlichem Anbau decken. Mit steigender Beimengung wird sich vor allem der Bedarf an Importen im Bereich Agrodiesel enorm erhöhen.
Die Agrotreibstoffbeimengungsquoten führen zu direkten und indirekten Auswirkungen auf Entwicklungsländer, wie Landnahme, Vertreibungen, Sklavenarbeitsverhältnisse, Ausbeutung, höheren Lebensmittelpreisen und steigendem Hunger. Auch wenn unterschiedliche Meinungen zum konkreten Ausmaß bestehen, sind die grundsätzlichen Tendenzen hinreichend in Studien internationaler Organisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen belegt.
Auch die ökologischen Auswirkungen des steigenden Energiebedarfs sind sichtbar: ökologische Degradierung von Land aufgrund von agroindustrieller Produktion mit hohem Pestizideinsatz und Abholzung von Primär- und Sekundärwäldern um weitere Anbauflächen zu schaffen, welche zudem den Druck auf fruchtbares Land weiter erhöhen.
Österreich hat ebenso wie andere EU-Mitgliedsstaaten menschenrechtliche Verpflichtungen gegenüber Menschen in anderen Ländern wahrzunehmen. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten verletzen Menschenrechte in mehrfacher Weise: Erstens indem die Auswirkungen der EU Agrotreibstoffpolitik keiner ausreichenden menschenrechtlichen Begutachtung unterzogen wurden. Zweitens verletzt die EU durch die Beimengungspolitik direkt Menschenrechte in anderen Ländern und drittens indem Agrarindustrie-Unternehmen aus der EU unzureichend reglementiert werden, können diese Menschenrechte in anderen Ländern verletzen ohne vor Gericht gestellt zu werden.
Jede vereinbarte Lösung muss als Minimum sicherstellen, dass die Politik weder direkt (i.e. durch das Vorantreiben von Landnahme) noch indirekt (i.e. Preisschwankungen und steigende Preise von Grundnahrungsmitteln) der Bevölkerung in Entwicklungsländern und deren Menschenrechten schadet.