Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Ausfuhrförderungsgesetz ist schon ein bisschen was gesagt worden. Wir werden dieses Instrument bei gleichbleibendem Haftungsrahmen bis zum Jahr 2017 verlängern. Wir werden Verbriefungsgarantien als neues Instrument einführen, und die Bagatellgrenze über der Projekte in den Beirat müssen, wird auf 500 000 € angehoben werden.
Wir haben ja mit der Entwicklungsbank seit noch nicht ganz vier Jahren ein neues entwicklungspolitisches Instrument, und ich denke, nach vier Jahren ist auch durchaus die Zeit angebrochen, sich einmal die Strukturen dieser Entwicklungsbank anzuschauen. Demnächst soll es einen Rechnungshofbericht geben, und ich denke mir, es macht durchaus Sinn, zu schauen, wo man die Strukturen verschlanken kann, wo man eventuell Doppelgleisigkeiten beseitigen kann.
Ich erinnere mich, dass wir vor etwa vier Jahren monatelang, also wirklich sehr, sehr lang und sehr, sehr intensiv, über die Frage der Konstruktion und der Strukturen dieser Entwicklungsbank gesprochen haben. Ich bin froh, dass wir uns diese Zeit diesmal auch nehmen und nicht jetzt schon bei diesem heutigen Beschluss die Frage der Strukturen mitentscheiden.
Ich denke mir, es ist wichtig, zu garantieren, dass in diesen Strukturen, wie auch immer sie ausschauen mögen, einerseits die entwicklungspolitische Expertise erhalten bleibt. Ohne die wird es nicht gehen, denn nur mit einer starken entwicklungspolitischen Expertise ist auch gewährleistet, dass die Ausfuhrförderung über die Entwicklungsbank ein wirklich kohärentes Instrument im Sinne der Entwicklungspolitik ist. Aus meiner Sicht ist es auch noch sehr wünschenswert, dass die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner mit involviert sind.
Darüber hinaus – und das meine ich jetzt nicht nur für die Entwicklungsbank, sondern für das komplette Instrument der Ausfuhrförderung – ist es natürlich auch sinnvoll, zu schauen, wie weit man nicht im § 1 eine noch stärkere Regelung, als es sie jetzt ein Stück weiter hinten gibt, dahingehend finden kann, wie man wirklich festschreiben und garantieren kann, dass es nicht mit Haftungen des Bundes eventuell zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen von Österreich ins Ausland kommt, durch genau diese Projekte, die wir da absichern.
Und so, wie ich mir das im § 1 gut als neue Formulierung vorstellen könnte, glaube ich auch, dass wir an dieser Stelle sehr prominent im Gesetz parallel dazu sicherstellen sollten, dass Österreich seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich von Umwelt, Arbeitsrechten, Menschenrechten wirklich dezidiert nachkommen soll und dabei immer die entwicklungspolitische Kohärenz im Auge haben soll.
Ich bin überzeugt, das sind wirklich Dinge, die durchaus an die Spitze und an den Anfang im Sinne des Zieles eines solchen Gesetzes gehören würden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
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