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Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle von Kapitalmarktgesetz, Börsegesetz und Co vollziehen wir einerseits eine ganze Menge technischer Änderungen, aber vor allem erscheint es mir politisch relevant, dass wir den § 91 im Börsegesetz ändern. Das heißt, dass wir die Regelung verbessern, was die Schwelle betrifft, ab wann gemeldet werden muss, um ein unbemerktes Anschleichen an Aktiengesellschaften in Zukunft zu verhindern. Wir setzen diese Schwelle des Anteilerwerbs in Zukunft mit 4 Prozent fest. Also alles ab 4 Prozent wird meldepflichtig, und darüber hinaus ist vorgesehen, dass freiwillig in den Satzungen auch eine Meldepflicht von 3 Prozent eingezogen werden kann.
Wenn man nach Frankreich schaut, dann sieht man, dass dort 95 Prozent aller Aktienfirmen von dieser freiwilligen niedrigeren Meldeschwelle Gebrauch machen. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich denke, dass wir nach einiger Zeit und einiger Erfahrung durchaus auch einen nächsten Schritt gehen könnten und unsere Schwellen an jene der Nachbarländer anpassen, die im Schnitt zwischen 2 und 3 Prozent sind.
Auch relevant finde ich, dass in Zukunft alle unterschiedlichen derivaten Instrumente für diese Meldepflicht zusammengezogen werden. Also auch zum Beispiel Wandelanleihen oder Ähnliches fallen dann in Zukunft darunter. Und bei Verstößen gegen die Meldepflicht ruht das Stimmrecht für sechs Monate.
Ich glaube, dass diese Novelle auf jeden Fall der Vergrößerung der Transparenz am Kapitalmarkt dient, und ich freue mich über die sehr breite Zustimmung von fast allen Parteien dazu. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
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