Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die sogenannten Kampala-Amendments zu den Römischen Statuten, die den ICC regeln, schließen in der Tat eine wichtige Lücke. Sobald 30 Staaten ratifiziert haben, dass das Verbrechen der Aggression ein Verbrechen ist, das unter dem Dach des ICC zu ahnden ist, wird der ICC, der Internationale Strafgerichtshof, auf vier sehr stabilen Beinen stehen, eben der Aggression zusätzlich zum Völkermord, zu Kriegsverbrechen und zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das heißt, dass in Zukunft zum Beispiel auch Anführer und Anführerinnen – deren gibt es aber eher weniger – von Angriffshandlungen, die eindeutig gegen die UN-Charta wirken, vor den ICC gestellt werden können und ihre Verbrechen dementsprechend geahndet werden können. Ich halte das für sehr wichtig und für einen sehr großen Fortschritt.
Das zweite Zusatzprotokoll, auch eines der Kampala-Amendments, schließt eine ganz wichtige Lücke im Kriegsvölkerrecht. Bislang war es so, dass zwar der Einsatz von Gift und auch biologischen Waffen laut den Genfer Protokollen von 1925, wenn mich nicht alles täuscht, verboten war und dass die Haager Landkriegskonvention bereits 1899 verboten hat, Waffen einzusetzen, die überproportional hohen Schaden an Menschen, schlimme Verwundungen an Menschen verursachen. Entsprechend der Zeit – 1899 und 1925 – haben sich alle diese Konventionen aber nur auf internationale bewaffnete Konflikte erstreckt.
Heutzutage sind leider die Mehrheit der Konflikte – „leider“ ist keine Wertung; internationale Konflikte sind nicht besser als nationale – nationale Konflikte, also Bürgerkriege, und es ist gut, dass sich diese zwei Verbote, nämlich des Verwendens von Gift und des Verwendens von Dum-Dum-Geschossen und anderen sehr verletzenden Waffen, künftig auch auf interne Konflikte ausweiten lassen. Ich halte das für wichtig, es ist ein wichtiger Lückenschluss im humanitären Völkerrecht.
Ich denke, wenn man darüber nachdenkt, wohin der ICC möglicherweise als nächstes gehen könnte und nächste Schritte auch auf politischer Ebene unternehmen könnte, dann ist durchaus einer Kampagne näherzutreten und zu überlegen, inwieweit man sich da nicht vielleicht auch aus Österreich engagieren will. Da geht es darum, auch sogenannten Ecocide, also Ökozid, Verbrechen gegen die Umwelt strafbar zu machen und das quasi als fünftes Verbrechen im Statut des ICC zu definieren. Ich glaube, dass es sich durchaus lohnt, auch darüber nachzudenken. Es gibt da einige sehr erfolgversprechende Ansätze und Überlegungen, und vielleicht können wir da als österreichisches Parlament, im Rahmen der österreichischen Außenpolitik in diese Diskussion einsteigen. – Danke sehr! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)
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