14.25
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, die Novelle ist an und für sich sehr unspektakulär. Das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, so wie wir es adaptieren, übernimmt zum Teil die Sprache der Richtlinie der Europäischen Union. Wir kommen damit eben diesen Anforderungen der EU in gewissen Teilbereichen nach. Ich finde ja, dass unlauterer Wettbewerb sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene viel weiter als der Kern dieser vorliegenden Regelung gehen sollte.
Der Kollege Schultes hat zuvor landwirtschaftliche Produkte, die anderswo unter viel schlechteren gesetzlichen Rahmenbedingungen produziert werden, genannt. Ich möchte hinzufügen: Es gibt Menschen, die unter wesentlich schlechteren Rahmenbedingungen arbeiten müssen. Vor allem im Süden, vor allem in Entwicklungsländern werden sie über alle Maße ausgebeutet. Da wird zum Beispiel beim Bau von Textilfabriken so sehr gespart, dass diese Textilfabriken mitsamt den arbeitenden Menschen, wie zum Beispiel beim Rana Plaza in Bangladesch, einstürzen und hunderte von Todesopfern zu beklagen sind. Auch das ist mehr als unlauterer Wettbewerb und mehr als unfair, weil da auf Kosten von Menschenleben billige Waren produziert werden.
Wir wissen, dass Millionen von Menschen auf der Welt, auch einige tausend in Österreich, unter sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten, dass nach wie vor sowohl in Produkten als auch in Dienstleistungen ausbeuterische Kinderarbeit steckt. Wir wissen, dass zum Beispiel in China in manchen Betrieben der Arbeitsdruck so hoch ist, dass die Menschen dort Selbstmord begehen, weil sie diesem Druck nicht standhalten können. Wir wissen, dass es sehr, sehr viele Länder gibt, in denen die ILO-Kernarbeitsnormen, zum Beispiel Garantie auf einen fairen Lohn, die Möglichkeit sich gewerkschaftlich zu organisieren oder andere grundlegende arbeitsrechtliche Dinge, nicht eingehalten werden. Auch damit wird dann unlauterer Wettbewerb betrieben, weil man die Arbeitsbedingungen, die Kosten für die Herstellung von Produkten oder von Dienstleistungen mit denen in Österreich nicht vergleichen kann. Ich denke, dass wir da etwas dagegen unternehmen sollten.
Wir haben dazu mannigfaltig Möglichkeiten, nicht nur über Richtlinien und Gesetze betreffend unlauteren Wettbewerb. Das Bundesbeschaffungsgesetz, das gerade aufgrund einer EU-Richtlinie novelliert wird, bietet dazu jede Menge Möglichkeiten. Es gäbe die Chance, im Unternehmensgesetzbuch zum Beispiel über Sorgfaltspflichten von Unternehmen darauf zu schauen, dass auch bei Sub-Sub-Sub-Sub-Verträgen es zu keiner Umgehung von Arbeitsrechten kommt. Es wäre möglich, mit sehr vielen Ansätzen zu arbeiten, um auf der ganzen Welt menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Ich möchte noch betonen: Wir sind in den sechziger Jahren dem Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte und jenem für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte beigetreten. Das WSK-Komitee, das den Zweiten überprüft, ermahnt Österreich in seinem letzten Bericht Ende 2013, dass wir mehr gesetzliche Maßnahmen ergreifen sollten, um Firmen, die in Österreich das Headquarter haben, die österreichische Firmen sind, die im Ausland unternehmerische Tätigkeiten entfalten und dort Menschenrechtsverletzungen begehen, auch hier haftbar machen zu können. Wir müssen die auch hier in die Pflicht nehmen können.
Ich denke mir wirklich, dass es wichtig ist, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Da ist sehr, sehr viel zu tun. Ich würde mich freuen, wenn wir dieser Aufforderung der Vereinten Nationen und des WSK-Komitees sehr bald Folge leisten würden und sehr bald gesetzliche Schritte in diese Richtung unternehmen würden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Lichtenecker.)
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