Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes schaffen wir die rechtliche Möglichkeit dafür, dass Protokolle und Urschriften auch elektronisch unterzeichnet werden können. Es wird ein entsprechendes Pilotprojekt auch am Arbeits- und Sozialgericht in Wien geben, wo das dann umgesetzt wird. Das ist eine sehr wichtige Grundlage für den künftigen elektronischen Gerichtsakt.
Ich habe aufgrund dessen, dass ich ein juristisches Studium absolviere und eine Masterthesis zu einem strafrechtlichen Belang schreibe, die Möglichkeit gehabt, natürlich mit einem Erlass des Justizministeriums, mir 977 Akten zum Thema Verhetzung aus fünf Jahren in ganz Österreich anzuschauen, und bin dabei draufgekommen, wie unglaublich redundant solche Akten sind. Allein eine parlamentarische Anfrage, die ich mitunterschrieben habe, war dreizehnmal in einem Akt. Der dickste Akt, den ich mir angesehen habe, umfasste 18 Aktenordner, das war eine riesengroße Schachtel. Es sind ganz, ganz viele Akten, die sich aufeinander beziehen, einfach kopiert und noch einmal einem anderen Akt beigelegt worden. Da hat man zum Teil wirklich ein irres Konvolut durchzuwälzen.
Ich habe mich jetzt ungefähr ein Jahr lang damit befasst, mich mit diesen Akten auseinandergesetzt, und ich denke, für diejenigen, die das tagein, tagaus machen, wird das sicher eine irrsinnige Erleichterung, wenn es diesen elektronischen Akt gibt. Darum befürworte ich natürlich die gesetzliche Grundlage dafür. Ich denke, das ist nicht nur ein Beitrag zu einer effizienteren und effektiveren Rechtspflege, sondern auch ganz sicher ein Beitrag zum Umweltschutz, weil in Zukunft ganz viele Bäume werden stehen bleiben können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
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