Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die Bürgerinitiative eingehen, die sich mit der Doppelresidenz für Trennungskinder beschäftigt, und dazu anmerken, dass ja das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 sowohl die Kontaktrechte als auch die Obsorge neu geregelt hat, alles unter der Prämisse, dass beide Elternteile sich die Verantwortung für das Kind oder die Kinder teilen sollen.
Im Fokus jeglicher Regelung steht das Kindeswohl, dem alles unterzuordnen ist, was ich auch für sehr wichtig halte. Und ein Bestandteil dieses Kindeswohls ist auch, dass das Gesetz davon ausgeht, dass Kinder sowohl örtliche als auch personelle stabile Beziehungspunkte brauchen, um die psychische Belastung der Kinder nach einer Trennung nicht noch höher zu machen, als sie meistens ohnedies schon ist. Das Doppelresidenzmodell würde ja eigentlich eine sehr hohe Anforderung an alle Familienmitglieder voraussetzen, was Kommunikation, Kooperation, Einfühlungsvermögen und Toleranz betrifft. Und gerade in Beziehungen, die eben erst getrennt worden sind, ist das natürlich ganz, ganz oft nicht der Fall.
Die Festlegung auf einen hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes nach der Trennung der Eltern hat auch eine ganze Reihe von Konsequenzen zur Sicherstellung weiterer Rechte und Transferleistungen, wie zum Beispiel Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe oder im Zusammenhang mit steuerlichen Regelungen.
Abschließend möchte ich sagen, dass beim Beschluss dieses Gesetzes ja auch vereinbart worden ist, dass Ende dieses Jahres, also Ende 2016 das Justizministerium die Auswirkungen dieses Gesetzes evaluieren wird. Und ich denke, bevor man eine Novelle in Betracht zieht, sollte man diese Evaluierung auf jeden Fall abwarten. Aus meiner Sicht ist im Bereich der jetzigen, einen hauptsächlichen Wohnsitz vorsehenden Regelungen, aber überhaupt kein Neuregelungsbedarf gegeben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
19.08