23.03.2022
Sicherstellung des Europaratsbeitrages
Russland war dem Europarat 1996 beigetreten und wurde oft vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Schon in der Vergangenheit weigerte sich das Land
allerdings regelmäßig, die Entscheidungen des Gerichtshofs in Straßburg umzusetzen.
Nachdem der Europarat Russland infolge der Krim-Annexion 2014 das Stimmrecht entzogen
hatte, stellte Moskau seine Zahlungen an das Gremium größtenteils ein und drohte damit
auszutreten. 2019 wurde das Stimmrecht wiederhergestellt, wofür sich damals insbesondere
Deutschland einsetzte. In den vergangenen Wochen erließ der EGMR mehrere einstweilige
Maßnahmen gegen Russland, die Moskau nicht befolgt hat.