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Aktuelle Seite: Sicherstellung des Europaratsbeitrages
 

23.03.2022

Sicherstellung des Europaratsbeitrages

Russland war dem Europarat 1996 beigetreten und wurde oft vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Schon in der Vergangenheit weigerte sich das Land allerdings regelmäßig, die Entscheidungen des Gerichtshofs in Straßburg umzusetzen. Nachdem der Europarat Russland infolge der Krim-Annexion 2014 das Stimmrecht entzogen hatte, stellte Moskau seine Zahlungen an das Gremium größtenteils ein und drohte damit auszutreten. 2019 wurde das Stimmrecht wiederhergestellt, wofür sich damals insbesondere Deutschland einsetzte. In den vergangenen Wochen erließ der EGMR mehrere einstweilige Maßnahmen gegen Russland, die Moskau nicht befolgt hat.