Ihr Entsetzen über die antisemitischen Tweets des ehemaligen slowenischen Richters Boštjan M. Zupančič, der bis zum Jahr 2016 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aktiv war, bringt Petra Bayr, außenpolitische Sprecherin der SPÖ und Generalberichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gegen Rassismus und Intoleranz, zum Ausdruck. Kürzlich tauchten Tweets des nunmehrigen Rechtskonsulenten auf, die voll von Antisemitismus, rechtsextremen und neonazistischen Gedankengut sind, welche die vermeintliche Überlegenheit der weißen Rasse zur Grundlage haben und wo der ehemalige Richter Inhalte von einschlägig rechtsrechten und antisemitischen Quellen teilt.
Bayr, die selbst auch seit 2018 Mitglied des Ausschusses der PACE zum Hearing und zur Wahl der Richter:innen am EGMR ist, fordert alle Mitgliedstaaten dazu auf, bei der Auswahl der Richter:innen mehr Achtsamkeit walten zu lassen: „Die Anforderungen für die Kandidat:innen für ein Richteramt sind unter anderem laut Artikel 21 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) ein ‚hohes sittliches Ansehen‘. Das Ministerkomitee muss gegenüber den Mitgliedstaaten klarstellen, dass damit allem voran gemeint ist, dass die Kandidat:innen die Werte des Europarats und der EMRK teilen. Nur solche Richteramtsanwärter:innen dürfen Platz auf einem Dreiervorschlag für Straßburg haben!“ Weiters möchte die Abgeordnete in den Hearings im Ausschuss noch mehr Fokus auf die Wertehaltung der Kandidat:innen lenken, um antisemitische, rassistische oder misogyne Haltungen frühzeitig erkennen zu können.
Letztlich liegt nach Meinung der Abgeordneten auch beim Gerichtshof selbst einiges an Potential: „Ich unterstütze die Forderungen nach einer rechtlichen Grundlage, Urteile des EGMR prüfen zu können – etwa bei Fällen, bei denen jemand wie Zupančič über Angelegenheiten urteilte, die die jüdische Gemeinschaft betreffen. Sollte eine extremistische Einstellung Grundlage der Rechtsprechung gewesen sein, muss der EGMR über Möglichkeiten nachdenken, wie mit solchen Urteilen umgegangen werden kann. Ebenso könnte man bei der Handhabung gegen Verstöße der nachmandatlichen Pflichten klarere Regeln einführen, die etwa die Kürzung von Pensionen ermöglichen, wenn Amtsträger:innen Werte nach Beendigung des Amts öffentlich vertreten, die diametral zu jenen des Europarats sind. Bei leitenden Angestellten des Europarats ist dies bereits die Norm.“ Letztlich sei zu überlegen, ob nicht bei Amtseinführung und auch danach regelmäßig Anti-Bias-Trainings sinnvoll sind, die den Raum zum Reflektieren von Wertemustern in Bezug auf etwa Antisemitismus, Rassismus und Misogynie geben.
„Um die Glaubwürdigkeit und die unschätzbare Arbeit des EGMR nicht durch solche Einzelfälle wie den ehemaligen slowenischen Richter zu beschädigen, müssen wir sowohl sensibler in der Auswahl der Kandidat:innen für Straßburg sein, als auch vergegenwärtigen, dass Antisemitismus auch aktuell ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem ist, welchem wir aktiv auf vielen Ebenen entgegentreten müssen“, so Bayr abschließend.
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