21.09.2022
Was wurde aus der Entschließung betreffend der Situation der Uiguren
Am 26.03.2021 wurde der Entschließungsantrag betreffend der Situation der Uiguren 1472/ A(E) im Nationalrat eingebracht und am 21.04.2021 in der 97. Sitzung des Nationalrates einstimmig
beschlossen. In der Entschließung wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht sich weiterhin dafür einzusetzen, dass Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang im Rahmen der EU und anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, angesprochen und verurteilt werden. China soll im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, dazu aufgefordert werden, uneingeschränkten Zutritt für unabhängige internationale Beobachter, wie etwa für die Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, nach Xinjiang und in Lager und Anhaltezentren gewähren. Das EU-Menschenrechtssanktionsregime sol l in Bezug auf jene Personen und Entitäten, die für die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang verantwortlich sind, je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet werden.