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21.09.2022

Was wurde aus der Entschließungen betreffend des niedrigen Strafmündigkeitsalters - Justizministerium

Der Entschließungsantrag betreffend zur Erhöhung des niedrigen Strafmündigkeitsalters in zahlreichen Staaten außerhalb Europas (901/A(E)) wurde am 14.10.2020 in der 55. Sitzung des Nationalrates angenommen. In der Entschließung wird Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Europäische und internationale Angelegenheiten, ersucht, die Problematik des menschenrechtswidrigen Strafmündigkeitsalters in zahlreichen Staaten der Welt zu thematisieren und sich auf internationaler Ebene weiter für eine Erhöhung des Strafmündigkeitsalters einzusetzen. Insbesondere auf Ebene des zuständigen Rates der Europäischen Union „Justiz und Inneres" soll dies angesprochen werden, mit dem Ziel, ein gemeinsames Einwirken der Europäischen Union auf die betreffenden Staaten zu erreichen.