21.09.2022
Was wurde aus der Entschließungen betreffend des niedrigen Strafmündigkeitsalters - BMEIA
Der Entschließungsantrag betreffend zur Erhöhung des niedrigen Strafmündigkeitsalters in
zahlreichen Staaten außerhalb Europas (901/A(E)) wurde am 14.10.2020 in der 55. Sitzung des
Nationalrates angenommen. In der Entschließung wird Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Europäische und internationale Angelegenheiten, ersucht, die Problematik des menschenrechtswidrigen Strafmündigkeitsalters in zahlreichen Staaten der Welt zu thematisieren und sich auf internationaler Ebene weiter für eine Erhöhung des Strafmündigkeitsalters einzusetzen.