31.01.2023
Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben
Über die im September 2015 von den Vereinten Nationen beschlossene „2030 Agenda für
Nachhaltige Entwicklung" 1 berichtete die Bundesregierung in ihrem Ministerratsvortrag vom
7.1 .2016 und beauftragte die Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung derselben durch
Integration der globalen Nachhaltigkeitsziele in die relevanten Strategien und Programme, bzw.
gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten. 2 Der
Rechnungshof hat wiederholt empfohlen die Berücksichtigung der nachhaltigen
Entwicklungsziele verbindlich in den Wirkungszielen des Bundes zu verankern. 3 Dies ist bis dato
mangels dazu vorliegender Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes nicht umgesetzt worden.