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Aktuelle Seite: Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben
 

31.01.2023

Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben

Über die im September 2015 von den Vereinten Nationen beschlossene „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung" 1 berichtete die Bundesregierung in ihrem Ministerratsvortrag vom 7.1 .2016 und beauftragte die Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung derselben durch Integration der globalen Nachhaltigkeitsziele in die relevanten Strategien und Programme, bzw. gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten. 2 Der Rechnungshof hat wiederholt empfohlen die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele verbindlich in den Wirkungszielen des Bundes zu verankern. 3 Dies ist bis dato mangels dazu vorliegender Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes nicht umgesetzt worden.